Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS (Gebühren Info Service) durchgeführt.
Anspruchsvoraussetzungen (Richtsätze für 2011):
- Hauptwohnsitz in Österreich
- 1 Person: 888,61 Euro
- 2 Personen: 1332,31 Euro
- jede weitere Person +137,10 Euro
Bei Bezug von Studienbeihilfe, Sozialhilfe, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosenbezug, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld; gehörlose oder schwer hörgeschädigte Personen; bei einem anderen Einkommen (Gehalt unter der Grenze) müssen Lohnzettel und Bescheid über Rezeptgebührenbefreiung beigelegt werden.
Antrag:
Per Formular bei GIS (liegt bei Post auf), bzw. zum Download http://www.orf-gis.at/files/95_ANTRAG_ONLINE_2011.pdf
Benötigt wird außerdem ein Meldezettel, aktuelle Nachweise des gesamten Haushaltsnettoeinkommens (Bezugsbestätigungen u.ä.), Aufschlüsselung des Mietaufwandes inkl. BK (z.b. Mietvertrag).
Befreiungs- Checkliste zum Download http://www.orf-gis.at/files/35_Checkliste_.pdf
Geförderte Telefonanbieter:
Wertkartenhandys von T-Mobile (Klax Sozial), Orange (Fair), Mobilkom (B-Free sozial), Festnetz der Telekom (Tik Tak Privat) und Multikom Austria Telekom GmbH. Achtung: Das Handy muss auf den Namen des Ansuchers registriert sein!
Kontakt:
GIS Service Center
Spittelwiese 4, 4020 Linz
Telefon: 0810/001080
Mail: kundenservice@gis.at