GIS Befreiung

„Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedüftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) sowie die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS (Gebühren Info Service) durchgeführt“ (siehe: https://www.gis.at/befreien).

Wer hat Anspruch?

Bei Bezug von Studienbeihilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosenbezug, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln, Kinderbetreuungsgeld und wenn eine Person gehörlos oder schwer hörgeschädigt ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten (1 Person: 1.018,55, 2 Personen: 1.527,14 und jede weitere Person: 157,16) (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage).

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Volljährigkeit der Antragsstellerin/des Antragsstellers
  • AntragsstellerIn darf nicht vorgeschoben sein, um die Befreiung zu erlangen
  • Die Befreiung darf nur für die Wohnung der Antragsstellerin/des Antragsstellers ausgesprochen werden
  • Es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln
  • Die Rundfunksempfangseinrichtung befindet sich in Wohnräumen (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage)

(Stand: 29.09.2019)

 

Bist du anspruchsberechtigt? Hier kommst du zum Befreiungsrechner:

Befreiungsrechner

Wie kann ich die Befreiung beantragen? Hier findest du die Antragsformulare:

Antragsformulare

Deine Bewerbung kannst du uns jederzeit an vorsitz@oeh.fh-ooe.at senden. Wir freuen uns darauf Dich kennenzulernen!

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