Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung vom Land Oberösterreich, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient. Die Berechnung der Wohnbeihilfe unterliegt vielschichtiger Faktoren und Bedingungen, welche im Einzelfall mittels Antrag beim Land Oberösterreich berücksichtigt werden.

Wer hat Anspruch?

  • Mieterinnen und Mieter einer geförderten Wohnung
  • Mieterinnen und Mieter einer nicht geförderten Wohnung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Wohnbeihilfenwerber bzw. die Wohnbeihilfenwerberin muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses mit Hauptwohnsitz dauernd bewohnen.
  • Die Wohnungsaufwandsbelastung muss unzumutbar sein.
  • Der Wohnbeihilfenwerber bzw. die Wohnbeihilfenwerberin muss österreichischer Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin oder "EWR-Bürger" bzw. "EWR-Bürgerin" sein.
  • Nicht-EWR-Bürgern bzw. Nicht EWR-Bürgerinnen darf eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Die Bewilligung einer Wohnbeihilfe kann ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer eines Jahres erfolgen.
  • Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes auf die der Wohnbeihilfenwerber einen Rechtsanspruch besitzt (z.B. Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuergesetz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz) verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe.
  • Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden.​

(Stand: 29.09.2019)

Weitere Informationen und das Antragsformular sind hier zu finden:

Wohnbeihilfe

Deine Bewerbung kannst du uns jederzeit an vorsitz@oeh.fh-ooe.at senden. Wir freuen uns darauf Dich kennenzulernen!

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