Auslandsbeihilfe

Für alle jene, die bereits eine Studienbeihilfe beziehen, ermöglicht sich die Chance um eine Auslandsbeihilfe anzusuchen. Diese wird auf eine Auslandsaufenthaltsdauer von ein bis 20 Monate zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe der Auslandsbeihilfe ist abhängig von den jeweiligen Lebenserhaltungs- und Studienkosten im Gastland. Maximal können so 582€ pro Monat zusätzlich ausbezahlt werden. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Auslandsstudium zu stellen.

(Stand: 09.12.2017)

 

Stipendienstelle

"Das Sozialreferat unterstützt euch bei Fragen zu den Themen Studienbeihilfe sowie Sozial-, Finanz- und Schuldenberatung."

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