Das Sozial- & Diversitätsreferat

Das Sozial- & Diversitätsreferat unterstützt euch bei Fragen zu den Themen Studienbeihilfe sowie Sozial-, Finanz- und Schuldenberatung. Durch die Hochschüler*innenschaft stehen euch einige Förderungen offen und unsere Referentin wird euch dabei helfen, so viel Unterstützungen wie möglich zu bekommen.

Darüber hinaus hat dieses Referat den Auftrag, mehr Wohlbefinden an der Hochschule durch eine diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen. Durch die Organisation von Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden wird Bewusstsein gefördert und für Offenheit gesorgt. 

Vanessa Hoffellner

Vanessa Hoffellner

HV-Mandatar*in, Kollegiumsmitglied, Sozial- & Diversitätsreferent*in (VSStÖ)
Anna Hackl

Anna Hackl

Sachbearbeiter*in Sozial- und Diversitätsreferat
Victoria Toplitsch

Victoria Toplitsch

Sachbearbeiter*in Sozial- und Diversitätsreferat

Infos zu Beihilfen und Befreiungen

GIS/ORF Beitrag Befreiung

Ab dem 1. Jänner 2024 führt der österreichische öffentlich-rechtliche Sender ORF eine neue Finanzierungsform ein, den ORF-Beitrag, der von der ORF-Beitrags Service GmbH eingezogen wird. Dies ersetzt die bisherige Rundfunkgebühr und erstreckt sich auf alle Hauptwohnsitz-Adressen, um die vorherige "Streaming-Lücke" zu schließen.

„Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den ORF-Beiträgen beantragt werden. (siehe: https://www.gis.at/befreien).

Wer hat Anspruch?

Bei Bezug von Studienbeihilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosenbezug, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln, Kinderbetreuungsgeld und wenn eine Person gehörlos oder schwer hörgeschädigt ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten (1 Person: 1.151,14 € (ab 01.01.2024 1.243,49 €), 2 Personen: 1.820,80 € (ab 01.01.2024 1.961,75 €) und jede weitere Person: 178,08 € (ab 01.01.2024 191,87 €)) (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage).

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Volljährigkeit der AntragsstellerIn des Antragsstellers
  • AntragsstellerIn darf nicht vorgeschoben sein, um die Befreiung zu erlangen
  • Die Befreiung darf nur für die Wohnung der AntragsstellerIn des Antragsstellers ausgesprochen werden.
  • Es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln
  • Die Rundfunksempfangseinrichtung befindet sich in Wohnräumen (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage)

 

(Stand: 21.10.2023)

 

Bist du anspruchsberechtigt? Hier kommst du zum Befreiungsrechner:

Befreiungsrechner

Wie kann ich die Befreiung beantragen? Hier findest du die Antragsformulare:

Antragsformulare

Rezeptgebührenbefreiung

Krankenversicherte Personen müssen mit Rezeptgebühren rechnen, wenn mit einem ärztlichen Rezept ein Medikament in der Apotheke geholt wird. Diese Gebühr beläuft sich EUR 6,85 (Wert für 2023). Bestimmte Personen können jedoch eine Befreiung beantragen.

Wer hat Anspruch?

Bei sozialer Bedürftigkeit, Erhaltung von Pension mit Ausgleichszulage, überdurchschnittlich hohen Ausgaben durch Leiden und Gebrechen, anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze oder als Zivildiener*in kannst du eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen.

Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag:

Der Antrag kann gemeinsam mit dem aktuellen Einkommensnachweis direkt bei der Krankenversicherung eingebracht werden.

Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:

Auf Antrag bei der Krankenkasse werden befreit

Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:

  • Alleinstehende: 1.110,26 Euro
  • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.751,56 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 Euro
  • Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 171,31 Euro

Weitere Infos findest du hier

(Stand: 21.10.2023)

 

Wo finde ich den Antrag?

Antrag auf Rezeptbefreiung

Studienbeihilfe

Sinn der Studienbeihilfe ist es, den Teil der Studienkosten abdecken, welche unterhaltspflichtige Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht zu tragen in der Lage sind. Die genauen rechtlichen Bestimmungen zur Studienbeihilfe kann man im Studienförderungsgesetz (StudFG 1992) nachlesen.

Die Studienbeihilfe kann mittels Online-Antrag bequem von zu Hause und unabhängig von den Öffnungszeiten beantragt werden. Alternativ dazu stehen die Formulare unter www.stipendium.at zum Download zur Verfügung.

Um an solche Termine erinnert zu werden, meldet euch beim ÖH-Reminder der Bundesvertretung an. Dort werdet ihr, nach Anmeldung, per SMS verständigt.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben österreichische Staatsbürger*innen und "gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose" auf Studienbeihilfe einen Anspruch. Die genauere Definition von "gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose" findet ihr auf der Website der Studienbeihilfesstelle.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Ordentliches Studium an österreichischen Fachhochschulgängen
  • Soziale Förderungswürdigkeit
  • Vorlage eines günstigen Studienerfolges
  • Studienzeit darf um nicht mehr als ein Semester überschritten werden (Außer hierfür liegt einer der folgenden Gründe vor: Krankheit, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes innerhalb der ersten sechs Lebensjahren, Behinderung, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz oder in einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis)
  • Studium muss vor Vollendung des 33. Lebensjahrs angefangen worden sein
  • Keine Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung im In- oder Ausland (Ausnahmen bestehen für Kurzstudien sowie Doktorats- und Masterstudien)
  • Einhaltung der Wechselbestimmungen bei Studiumswechsel

Je nach Antrag, werden die Anspruchskriterien evaluiert und aufgrund dessen eine Berechnung der Studienbeihilfe des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin durchgeführt.

Bin ich anspruchsberechtigt? Hier kommst du zum Angebot der AK – dem Stipendienrechner.

Kontakt:

Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
Tel: +43 732/66 40 31
Montag, Dienstag und Donnerstag (9 bis 12 Uhr)
E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at
Website: www.stipendium.at

Wichtig!: Matrikelnummer, Personenkennzahl oder SV-Nummer bei Anfragen angeben!

(Stand: 21.10.2023)

 

Stipendienstelle

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung vom Land Oberösterreich, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient. Die Berechnung der Wohnbeihilfe unterliegt vielschichtiger Faktoren und Bedingungen, welche im Einzelfall mittels Antrag beim Land Oberösterreich berücksichtigt werden.

Wer hat Anspruch?

  • Mieter*innen einer geförderten Wohnung
  • Mieter*innen einer nicht geförderten Wohnung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der*Die Wohnbeihilfenwerber*in muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses mit Hauptwohnsitz dauernd bewohnen.
  • Die Wohnungsaufwandsbelastung muss unzumutbar sein.
  • Der*Die Wohnbeihilfenwerber*in muss österreichischer Staatsbürger*in oder "EWR-Bürger*in" sein.
  • Nicht-EWR-Bürgern*innen darf eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Die Bewilligung einer Wohnbeihilfe kann ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer eines Jahres erfolgen.
  • Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes auf die der Wohnbeihilfenwerber*innen einen Rechtsanspruch besitzt (z.B. Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuergesetz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz) verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe.
  • Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden.​

Keine Wohnbeihilfe gibt es für

  • Eigentumswohnungen oder Eigenheime.
  • Heimplätze.

 

(Stand: 21.10.2023)

Weitere Informationen und das Antragsformular sind hier zu finden:

Wohnbeihilfe

Sozialtopf der Bundes-ÖH

Der Sozialtopf der Bundes ÖH ist für alle Studierende, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden. Jedes Kalenderjahr wird eine einmalige finanzielle Unterstützung ausbezahlt.

Die finanzielle Notlage kann entstanden sein durch:

  • plötzlich erhöhte Wohnkosten,
  • Kosten fürs Studium,
  • Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern,
  • Ausgaben für medizinische Behandlungen,
  • oder anderen Notsituationen, welche unverschuldet aufgetreten sind.

Voraussetzungen:

  • Soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
  • Nicht mehr wohnhaft bei den Eltern
  • Kein Studienbeihilfsbezug
  • Nachweis von ausreichendem Studienerfolg

(Stand: 21.10.2023)

Adresse:

Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
 

Hier findest du weitere Informationen und die Anträge.

​Fördertöpfe der Bundes-ÖH

Sozialtopf der ÖH FH Oberösterreich

Unser Sozialtopf ist für alle Studierende, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden. Jedes Kalenderjahr wird eine einmalige finanzielle Unterstützung ausbezahlt.

Die finanzielle Notlage kann entstanden sein durch:

  • plötzlich erhöhte Wohnkosten,
  • Kosten fürs Studium,
  • Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern,
  • Ausgaben für medizinische Behandlungen,
  • oder anderen Notsituationen, welche unverschuldet aufgetreten sind.

Voraussetzungen:

  • Soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
  • Nicht mehr wohnhaft bei den Eltern
  • Kein Studienbeihilfsbezug
  • Nachweis von ausreichendem Studienerfolg

(Stand: 21.10.2023)

 

Richtlinie

Selbsterhalter*innenstipendium

Alle Studierenden, welche vor dem Studium bereits mindestens 4 Jahre gearbeitet haben, können ein Selbsterhalter*innenstipendium beantragen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Bezug von Einnahmen für eine Dauer von mindestens 4 Jahren (48 Monaten)
  • Einkünfte in dieser Zeit müssen mindestens 11.000€ (Brutto minus Sozialversicherung und 132€ Werbungskostenpauschale) gewesen sein (Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten als Zeiten des Selbsterhaltes; Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe ebenfalls berücksichtigt werden)
  • Student*in muss sich innerhalb der Altersgrenze von 32 Jahren befinden. Diese kann sich jedoch erhöhen, wenn sich der*die Student*in mehr als vier Jahre selbst erhalten hat. Jedes zusätzliche Jahr des Selbsterhaltes bedeutet somit eine Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr. Dies ist maximal bis zum 37 Lebensjahr möglich.
  • Vorlage von Studienerfolgsnachweisen
  • Die Arbeiterkammer und die ÖH bieten ein Online-Tool zur Orientierung, ob eine voraussichtliche Studienbeihilfe Zustande kommt.

Zuverdienstgrenze:

Studierende dürfen parallel zum Bezug von der Studienbeihilfe Geld verdienen. Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Die aktuelle Zuverdienstgrenze liegt bei 15.000 € pro Kalenderjahr. Welche sich erhöht, wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird (um mindestens 3.000 € - je Kind, siehe Details)

(Stand: 21.10.2023)


Online-Antrag

Stipendienstelle

Leistungsstipendium

Leistungsstipendien sind gedacht für Studierende und Absolvent*innen (deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt), die – gemessen an den Studienvorschriften – hervorragende Studienleistungen (= Notenschnitt von 1,8 oder besser) erbringen bzw. erbracht haben. Leistungsstipendien können bei der jeweiligen FH beantragt werden. Wird das Stipendium ausgeschrieben bekommt ihr eine Information der FH via Mail.

Der*Die Studierende muss die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit, erfüllen. Die Förderungen bewegen sich zwischen 700 und 1.500 Euro, jedoch besteht KEIN Rechtsanspruch auf dieses Stipendium. Die Auszahlung des Stipendiums für das jeweilige Studienjahr erfolgt im Herbst.

(Stand: 21.10.2023)

Private Stipendien

Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs, sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien. Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden.

Die Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung.

Die permanente Wartung der Datenbank wird vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) oder direkt von den stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt, womit höchste Aktualität der Daten garantiert ist. Diese Datenbank wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie der EU finanziert.

(Stand: 21.10.2023)

Stipendien

Psychosoziale Unterstützungsangebote

Manchmal kann Studieren auch zur Belastung werden. Ein großer Teil der Studierenden im Laufe ihres Studiums mit psychischen Beschwerden zu kämpfen hat, aber nur die wenigsten unter ihnen nehmen auch Hilfe in Anspruch. Es gibt einige Angebote, die du kostenfrei und vertraulich wahrnehmen kannst.

Auslandsbeihilfe

Für alle jene, die bereits eine Studienbeihilfe beziehen, ermöglicht sich die Chance, um eine Auslandsbeihilfe anzusuchen. Diese wird auf eine Auslandsaufenthaltsdauer von ein bis 20 Monate zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe der Auslandsbeihilfe ist abhängig von den jeweiligen Lebenserhaltungs- und Studienkosten im Gastland. Maximal können so 582€ pro Monat zusätzlich ausbezahlt werden. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Auslandsstudium zu stellen.

(Stand: 21.10.2023)

 

Stipendienstelle

Mobilitätsstipendium

Ein Mobilitätsstipendium kann erhalten werden, wenn ein Studium im EWR-Raum oder der Schweiz absolviert wird. Erst nach Vorlage eines Studienerfolges von mindestens 15 ECTS-Punkten wird im ersten Jahr das Stipendium ausbezahlt. Ab dem zweiten Jahr muss ein günstiger Studienerfolg aus dem bisherigen Studium nachgewiesen werden.

Wichtig! Jedes Jahr muss dieses neu beantragt werden!

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Das Studium wird an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert
  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich
  • Es wurde noch kein Studium abgeschlossen (Ausnahme: nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium kann für das anschließende Masterstudium ein Mobilitätsstipendium beantragt werden)
  • Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich absolviert werden oder sonstige Förderungen bezogen werden
  • Soziale Förderwürdigkeit

Die Höhe des Mobilitätsstipendiums wird, wie die Höhe der Studienbeihilfe für ein Inlandsstudium berechnet und liegt bei ca. 7.040 €. (Nähere Informationen zur Berechnung siehe hier.)

(Stand: 21.10.2023)

 

Antrag

ERASMUS+

Eine Förderung von Auslandsaufenthalten von 3 bis 12 Monaten pro Studienzyklus ist mit Erasmus+ möglich. Es können auch mehrere Auslandsaufenthalte kombiniert werden, solange die Gesamtlänge von einem Jahr nicht überschritten wird. Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung.

Du brauchst weitere Informationen oder Unterstützung für deinen Aufenthalt im Ausland? Das International Office der FH OÖ ist gerne für dich da.

International Office Hagenberg

International Office Linz

International Office Steyr

International Office Wels

(Stand: 21.10.2023)

 

ERASMUS+

Versicherungen für Studierende

Im Laufe des Studiums können auch etwaige finanzielle Risiken und Herausforderungen entstehen. Als exklusiver ÖH-Partner bietet die Generali Versicherung AG individuelle Produkte wie Krankenversicherung, Haushaltsversicherung und Reiseversicherung, um Studierende in schwierigen Phasen zu unterstützen.

(Stand: 03.11.2023)

Informationen

Kulturpass

Der Kulturpass ist eine Initiative, um Menschen in schwierigen finanziellen Situationen die Möglichkeit zu geben am kulturellen Puls ihres Landes teilzunehmen. Österreichweit ist es möglich über 1.200 Ausstellungen, Konzerte oder Theater zu besuchen.

Der Kulturpass wird mit einer APP unterstütz die ein

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen).
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter € 46,40 liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst, siehe Kasten links).
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
  • Kinder/Jugendliche, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
  • Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von € 46,40 beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter € 16.706,- pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid).

(Stand: 03.11.2023)

Hier  könnt ihr den Kulturpass beantragen.

Richtlinien

ÖH-Helpline

Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein für Psychotherapie das Projekt „ÖH-Helpline“ an. Zu den Beratungszeiten sind wir unter der Nummer +43/1/585 33 33 für dich erreichbar

Beratungszeiten der ÖH-Helpline:

Montag: 15:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 16:00-18:00 Uhr

Studierendenberatung

Adresse:
Psychologische Studierendenberatung Linz
Altenbergerstraße 69, 4040 Linz
Hochschulfondsgebäude, 1. Stock
 

In dringenden Fällen wende dich an bitte die folgenden Stellen:

Krisenhilfe OÖ
Nähere Informationen findest du hier.
Tel.: 0732 – 2177
Online Krisenberatung
 

TelefonSeelsorge OÖ
Notruf 142 (rund um die Uhr erreichbar)

Frauenhelpline
Tel.: 0800 - 222 555

Neuromed Campus (ehem. LNK Wagner-Jauregg)
Tel.: 05 - 7680 87 – 0

 

Weitere Beratungsstellen:

Gewaltschutzzentrum OÖ 
Öffnungszeiten:
Mo. 9 - 16 Uhr, Di und Do 9 – 20 Uhr, Mi und Fr 9 – 13 Uhr
Termin nach Vereinbarung
Tel.: 0732 / 60 77 60  | ooe@gewaltschutzzentrum.at

 

POINT Beratungsstelle für Suchtfragen
Figulystraße 32
4020 Linz

Mo: 10.00 – 13.00 Uhr
Di: 13.00 – 16.00 Uhr
Do: 13.00 – 176.00 Uhr
Fr:  10.00 – 13.00 Uhr
Tel: 0732/77 08 950 | point.linz@promenteooe.at

 

Autonomes Frauenzentrum Linz 
Starhembergstraße 10, Ecke Mozartstraße, 2. Stock
4020 Linz

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo bis Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo: und Do: 13:00 – 16:00 Uhr
Telefon:  0732/60 22 00 | hallo@frauenzentrum.at

ONLINEBERATUNG

 

Männerberatung
Bürgerstraße 6
4020 Linz
Tel: 0732 7720 53 300 | zentrum-fm@ooe.gv.at

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi, Fr: 8-12 Uhr
(Stand: 29.09.2019)

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links, für die ausschließlich deren Betreiber verantwortlich sind.

(Stand: 21.10.2023)

Häufige Suchbegriffe
Suche schließen