Das Sozial- & Diversitätsreferat
Das Sozial- & Diversitätsreferat unterstützt euch bei Fragen zu den Themen Studienbeihilfe sowie Sozial-, Finanz- und Schuldenberatung. Durch die Hochschüler*innenschaft stehen euch einige Förderungen offen und unsere Referentin wird euch dabei helfen, so viel Unterstützungen wie möglich zu bekommen.
Darüber hinaus hat dieses Referat den Auftrag, mehr Wohlbefinden an der Hochschule durch eine diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen. Durch die Organisation von Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden wird Bewusstsein gefördert und für Offenheit gesorgt.
Simone Habringer
Sozial- und Diversitätsreferent*in
Ali Yilmaz
Sachbearbeiter*in Sozial- und DiversitätsreferatInfos zu Beihilfen und Befreiungen
GIS Befreiung
„Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedüftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) sowie die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS (Gebühren Info Service) durchgeführt“ (siehe: https://www.gis.at/befreien).
Wer hat Anspruch?
Bei Bezug von Studienbeihilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosenbezug, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln, Kinderbetreuungsgeld und wenn eine Person gehörlos oder schwer hörgeschädigt ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten (1 Person: 1.018,55, 2 Personen: 1.527,14 und jede weitere Person: 157,16) (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage).
Anspruchsvoraussetzungen:
- Volljährigkeit der Antragsstellerin/des Antragsstellers
- AntragsstellerIn darf nicht vorgeschoben sein, um die Befreiung zu erlangen
- Die Befreiung darf nur für die Wohnung der Antragsstellerin/des Antragsstellers ausgesprochen werden
- Es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln
- Die Rundfunksempfangseinrichtung befindet sich in Wohnräumen (siehe: https://www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage)
(Stand: 24.06.2021)
Bist du anspruchsberechtigt? Hier kommst du zum Befreiungsrechner:
Wie kann ich die Befreiung beantragen? Hier findest du die Antragsformulare:
Rezeptgebührenbefreiung
Krankenversicherte Personen müssen mit Rezeptgebühren rechnen, wenn mit einem ärztlichen Rezept ein Medikament in der Apotheke geholt wird. Diese Gebühr beläuft sich EUR 6,50 (Wert 2021). Bestimmte Personen können jedoch eine Befreiung beantragen.
Wer hat Anspruch?
Bei sozialer Bedürftigkeit, Erhaltung von Pension mit Ausgleichszulage, überdurchschnittlich hohen Ausgaben durch Leiden und Gebrechen, anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze oder als Zivildiener*in kannst du eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen.
Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag:
Der Antrag kann gemeinsam mit dem aktuellen Einkommensnachweis direkt bei der Krankenversicherung eingebracht werden.
Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:
Auf Antrag bei der Krankenkasse werden befreit
Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:
- Alleinstehende: 1000,48 Euro
- Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.150,55 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.578,36 Euro
- Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.815,11 Euro
- Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 154,37 Euro
Weitere Infos findest du hier.
(Stand: 11.10.2021)
Wo finde ich den Antrag?
Studienbeihilfe
Sinn der Studienbeihilfe ist es, den Teil der Studienkosten abdecken, welche unterhaltspflichtige Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht zu tragen in der Lage sind. Die genauen rechtlichen Bestimmungen zur Studienbeihilfe kann man im Studienförderungsgesetz (StudFG 1992) nachlesen.
Die Studienbeihilfe kann mittels Online-Antrag bequem von zu Hause und unabhängig von den Öffnungszeiten beantragt werden. Alternativ dazu stehen die Formulare unter www.stipendium.at zum Download zur Verfügung.
Um an solche Termine erinnert zu werden, meldet euch beim ÖH-Reminder der Bundesvertretung an. Dort werdet ihr, nach Anmeldung, per SMS verständigt.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben österreichische Staatsbürger*innen und "gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose" auf Studienbeihilfe einen Anspruch. Die genauere Definition von "gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose" findet ihr auf der Website der Studienbeihilfsstelle.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Ordentliches Studium an österreichischen Fachhochschulgängen
- Soziale Förderungswürdigkeit
- Vorlage eines günstigen Studienerfolges
- Nichtüberschreitung der vorgesehenen Studienzeit (Außer hierfür liegt einer der folgenden Gründe vor: Krankheit, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes innerhalb der ersten sechs Lebensjahren, Behinderung, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz oder in einem unvorhergesehenem oder unabwendbaren Ereignis)
- Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahrs angefangen worden sein
- Keine Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung im In- oder Ausland (Ausnahmen bestehen für Kurzstudien sowie Doktorats- und Masterstudien)
- Einhaltung der Wechselbestimmungen bei Studiumswechsel
Je nach Antrag, werden die Anspruchskriterien evaluiert und aufgrund dessen eine Berechnung der Studienbeihilfe des Antragsstellers bzw. der Antragsstellerin durchgeführt.
Bin ich anspruchsberechtigt? Hier kommst du zum Angebot der AK – dem Stipendienrechner.
Kontakt:
Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
Tel: +43 732/66 40 31-311
Di bis Do (9 bis 12 Uhr)
E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at
Website: www.stipendium.at
Wichtig!: Matrikelnummer, Personenkennzahl oder SV-Nummer bei Anfragen angeben!
(Stand: 11.10.2021)
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung vom Land Oberösterreich, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient. Die Berechnung der Wohnbeihilfe unterliegt vielschichtiger Faktoren und Bedingungen, welche im Einzelfall mittels Antrag beim Land Oberösterreich berücksichtigt werden.
Wer hat Anspruch?
- Mieter*innen einer geförderten Wohnung
- Mieter*innen einer nicht geförderten Wohnung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der*Die Wohnbeihilfenwerber*in muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses mit Hauptwohnsitz dauernd bewohnen.
- Die Wohnungsaufwandsbelastung muss unzumutbar sein.
- Der*Die Wohnbeihilfenwerber*in muss österreichischer Staatsbürger*in oder "EWR-Bürger*in" sein.
- Nicht-EWR-Bürgern*innen darf eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
- Die Bewilligung einer Wohnbeihilfe kann ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer eines Jahres erfolgen.
- Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes auf die der Wohnbeihilfenwerber*innen einen Rechtsanspruch besitzt (z.B. Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuergesetz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz) verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe.
- Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
- Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden.
(Stand: 11.10.2021)
Weitere Informationen und das Antragsformular sind hier zu finden:
Sozialtopf der Bundes-ÖH
Der Sozialtopf der Bundes ÖH ist für alle Studierende, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden. Jedes Kalenderjahr wird eine einmalige finanzielle Unterstützung ausbezahlt.
Die finanzielle Notlage kann entstanden sein durch:
- plötzlich erhöhte Wohnkosten,
- Kosten fürs Studium,
- Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern,
- Ausgaben für medizinische Behandlungen,
- oder anderen Notsituationen, welche unverschuldet aufgetreten sind.
Voraussetzungen:
- Soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
- Nicht mehr wohnhaft bei den Eltern
- Kein Studienbeihilfsbezug
- Nachweis von ausreichendem Studienerfolg
(Stand: 11.10.2021)
Hier findest du weitere Informationen und die Anträge.
Sozialtopf der ÖH FH Oberösterreich
Unser Sozialtopf ist ist für alle Studierende, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden. Jedes Kalenderjahr wird eine einmalige finanzielle Unterstützung ausbezahlt.
Die finanzielle Notlage kann entstanden sein durch:
- plötzlich erhöhte Wohnkosten,
- Kosten fürs Studium,
- Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern,
- Ausgaben für medizinische Behandlungen,
- oder anderen Notsituationen, welche unverschuldet aufgetreten sind.
Voraussetzungen:
- Soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
- Nicht mehr wohnhaft bei den Eltern
- Kein Studienbeihilfsbezug
- Nachweis von ausreichendem Studienerfolg
(Stand: 11.10.2021)
Selbsterhalter*innenstipendium
Alle Studierenden, welche vor dem Studium bereits mindestens 4 Jahre gearbeitet haben, können ein Selbsterhalter*innenstipendium beantragen.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Bezug von Einnahmen für eine Dauer von mindestens 4 Jahren (48 Monaten)
- Einkünfte in dieser Zeit müssen mindestens 8.580€ (Brutto minus Sozialversicherung) gewesen sein (Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten als Zeiten des Selbsterhaltes; Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe ebenfalls berücksichtigt werden)
- Student*in muss sich innerhalb der Altersgrenze von 30 Jahren befinden. Diese kann sich jedoch erhöhen, wenn sich der*die Student*in mehr als vier Jahre selbst erhalten hat. Jedes zusätzliche Jahr des Selbsterhaltes bedeutet somit eine Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr. Dies ist maximal bis zum 35 Lebensjahr möglich.
- Vorlage von Studienerfolgsnachweisen
(Stand: 11.10.2021)
Leistungsstipendium
Leistungsstipendien sind gedacht für Studierende und Absolvent*innen (deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt), die – gemessen an den Studienvorschriften – hervorragende Studienleistungen (= Notenschnitt von 1,8 oder besser) erbringen bzw. erbracht haben. Leistungsstipendien können bei der jeweiligen FH beantragt werden. Wird das Stipendium ausgeschrieben bekommt ihr eine Information der FH via Mail.
Der*Die Studierende muss die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit, erfüllen. Die Förderungen bewegen sich zwischen 700 und 1.500 Euro, jedoch besteht KEIN Rechtsanspruch auf dieses Stipendium. Die Auszahlung des Stipendiums für das jeweilige Studienjahr erfolgt im Herbst.
(Stand: 11.10.2021)
Private Stipendien
Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs, sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien. Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden.
Die Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung.
Die permanente Wartung der Datenbank wird vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) oder direkt von den stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt, womit höchste Aktualität der Daten garantiert ist. Diese Datenbank wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie der EU finanziert.
Stipendien
Psychosoziale Unterstützungsangebote
Manchmal kann Studieren auch zur Belastung werden. Ein großer Teil der Studierenden im Laufe ihres Studiums mit psychischen Beschwerden zu kämpfen hat, aber nur die wenigsten unter ihnen nehmen auch Hilfe in Anspruch. Es gibt einige Angebote, die du kostenfrei und vertraulich wahrnehmen kannst.
Auslandsbeihilfe
Für alle jene, die bereits eine Studienbeihilfe beziehen, ermöglicht sich die Chance um eine Auslandsbeihilfe anzusuchen. Diese wird auf eine Auslandsaufenthaltsdauer von ein bis 20 Monate zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe der Auslandsbeihilfe ist abhängig von den jeweiligen Lebenserhaltungs- und Studienkosten im Gastland. Maximal können so 582€ pro Monat zusätzlich ausbezahlt werden. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Auslandsstudium zu stellen.
(Stand: 11.10.2021)
Mobilitätsstipendium
Ein Mobilitätsstipendium kann erhalten werden, wenn ein Studium im EWR-Raum oder der Schweiz absolviert wird. Erst nach Vorlage eines Studienerfolges von mindestens 15 ECTS-Punkten wird im ersten Jahr das Stipendium ausbezahlt. Ab dem zweiten Jahr muss ein günstiger Studienerfolg aus dem bisherigen Studium nachgewiesen werden.
Wichtig! Jedes Jahr muss dieses neu beantragt werden!
Anspruchsvoraussetzungen:
- Das Studium wird an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert
- Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich
- Es wurde noch kein Studium abgeschlossen (Ausnahme: nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium kann für das anschließende Masterstudium ein Mobilitätsstipendium beantragt werden)
- Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich absolviert werden oder sonstige Förderungen bezogen werden
- Soziale Förderwürdigkeit
Die Höhe des Mobilitätsstipendiums wird wie die Höhe der Studienbeihilfe für ein Inlandsstudium berechnet. Die jährliche Höchststudienbeihilfe beträgt allerdings immer € 8.580,-.
(Stand: 11.10.2021
ERASMUS+
Eine Förderung von Auslandsaufenthalten von 3 bis 12 Monaten pro Studienzyklus ist mit Erasmus+ möglich. Es können auch mehrere Auslandsaufenthalte kombiniert werden, solange die Gesamtlänge von einem Jahr nicht überschritten wird. Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung.
Du brauchst weitere Informationen oder Unterstützung für deinen Aufenthalt im Ausland? Das International Office der FH OÖ ist gerne für dich da.
International Office Hagenberg
(Stand: 11.10.2021)
ÖH-Helpline
Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein für Psychotherapie das Projekt „ÖH-Helpline“ an. Zu den Beratungszeiten sind wir unter der Nummer +43/1/585 33 33 für dich erreichbar
Beratungszeiten der ÖH-Helpline:
Montag: 15:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 16:00-18:00 Uhr
Studierendenberatung
Adresse:
Psychologische Studierendenberatung Linz
Altenbergerstraße 69, 4040 Linz
Hochschulfondsgebäude, 1. Stock
In dringenden Fällen wende dich an bitte die folgenden Stellen:
Krisenhilfe OÖ
Nähere Informationen findest du hier.
Tel.: 0732 – 2177
Online Krisenberatung
TelefonSeelsorge OÖ
Notruf 142 (rund um die Uhr erreichbar)
Frauenhelpline
Tel.: 0800 - 222 555
Neuromed Campus (ehem. LNK Wagner-Jauregg)
Tel.: 05 - 7680 87 – 0
Weitere Beratungsstellen:
Gewaltschutzzentrum OÖ
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 9 – 13 Uhr, Di und Do 9 – 20 Uhr
Termin nach Vereinbarung
Tel.: 0732 / 60 77 60 | ooe@gewaltschutzzentrum.at
POINT Beratungsstelle für Suchtfragen
Figulystraße 32
4020 Linz
Mo: 10.00 – 14.00 Uhr
Di: 13.00 – 17.00 Uhr
Do: 13.00 – 17.00 Uhr
Fr: 10.00 – 14.00 Uhr
Tel: 0732/77 08 950 | point.linz@promenteooe.at
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Männerberatung
Bürgerstraße 6
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Tel: 0732 7720 53 300 | zentrum-fm@ooe.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi, Fr: 8-12 Uhr
(Stand: 29.09.2019)
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(Stand: 29.09.2019)