Ein Mobilitätsstipendium kann erhalten werden, wenn ein Studium im EWR-Raum oder der Schweiz absolviert wird. Erst nach Vorlage eines Studienerfolges von mindestens 15 ECTS-Punkten wird im ersten Jahr das Stipendium ausbezahlt. Ab dem zweiten Jahr muss ein günstiger Studienerfolg aus dem bisherigen Studium nachgewiesen werden.
Wichtig! Jedes Jahr muss dieses neu beantragt werden!
Anspruchsvoraussetzungen:
- Das Studium wird an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert
- Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich
- Es wurde noch kein Studium abgeschlossen (Ausnahme: nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium kann für das anschließende Masterstudium ein Mobilitätsstipendium beantragt werden)
- Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich absolviert werden oder sonstige Förderungen bezogen werden
- Soziale Förderwürdigkeit
Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt 841€ und dient als Grundlage zur Berechnung des letztendlich ausgezahlten Mobilitätsstipendiums.
(Stand: 29.09.2019)