Selbsterhalterstipendium

Alle Studierenden, welche vor dem Studium bereits mindestens 4 Jahre gearbeitet haben, können ein Selbsterhalterstipendium beantragen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Bezug von Einnahmen für eine Dauer von mindestens 4 Jahren (48 Monaten)
  • Einkünfte in dieser Zeit müssen mindestens 8.580€ (Brutto minus Sozialversicherung) gewesen sein (Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten als Zeiten des Selbsterhaltes; Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe ebenfalls berücksichtigt werden)
  • StudentIn muss sich innerhalb der Altersgrenze von 30 Jahren befinden. Diese kann sich jedoch erhöhen, wenn sich der Student bzw. die Studentin mehr als vier Jahre selbst erhalten hat. Jedes zusätzliche Jahr des Selbsterhaltes bedeutet somit eine Erhöhung der Altersgrenze um ein Jahr. Dies ist maximal bis zum 35 Lebensjahr möglich.
  • Vorlage von Studienerfolgsnachweisen

(Stand: 29.09.2019)


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